Nutzungsregeln

Für die Nutzung unseres Vereinsheim gelten folgende Regeln:

Das Vereinsheim der Sportgemeinschaft wurde unter Mitwirkung seiner Mitglieder zu dem aufgebaut, wie es sich heute präsentiert. Wir sind stolz auf die Möglichkeiten, die sich uns durch dieses Heim bieten.

Tragen Sie bitte dazu bei, dass die vielen Menschen, die nach Ihnen hier auch noch gemütliche Stunden verbringen wollen, ebenfalls in den Genuss eines gepflegten Vereinsheimes kommen.

Bitte beachten Sie deshalb folgende Punkte:

  • Der hintere Ausgang im Saal ist bei Gefahr als Notausgang zu nutzen. Er darf nicht zugestellt werden.
  • Der Türschlüssel ist in einem roten Kästchen hinter der Holztür untergebracht.
  • Das Vereinsheim bietet Platz für maximal 80 Personen; dies ist bei der Anmietung zu berücksichtigen.
  • Heftzwecken, Tesafilm und Nägel zur Deko-Befestigung sind nicht erlaubt. Beschädigungen durch o.a. Material werden durch eine von uns in Auftrag gegebene Fachfirma beseitigt (Kosten trägt Nutzer/Mieter).
  • Poltern ist nicht gestattet!!!!!
  • Das Vereinsheim liegt in einem Wohngebiet. Daher darf die Musik ab 22 Uhr nur mit Zimmerlautstärke laufen. Jede Art von Lärm im Außenbereich muss unterbleiben. Der Mieter/Nutzer hat seine Gäste zur Einhaltung dieser Bedingung anzuhalten. Ein Verstoß gegen die Einhaltung der Lärmvorschriften in Wohngebieten kann vom Ordnungsamt mit einer Geldbuße geahndet werden (§ 17 Abs. 1 ). Auf Anfrage des Ordnungsamtes oder Polizei werden wir Name und Anschrift des Mieters/Nutzers mitteilen. Bußgelder sind immer vom Mieter/Nutzer zu tragen.
  • Das Vereinsheim darf nur für den in der Anmeldung genannten Anlass genutzt werden. Wird dagegen verstoßen, kann der Vermieter die Nutzung sofort beenden und die eingezahlte Kaution einbehalten. Der Mieter muss das 21. Lebenjahr vollendet haben und bei der Veranstaltung anwesend sein.
  • Sollte sich herausstellen, dass der in der Anmeldung angegebene Anlass falsch ist, wird der Zutritt zum Vereinsheim verwehrt.
  • Alle anfallenden Kosten sind vom Mieter/Nutzer zu tragen.
  • Heizkörperthermostatventile sind auf 16 Grad Celsius zurückzudrehen.
  • Die Müllentsorgung im Vereinsheim ist nicht möglich. Der komplette Müll muss vom Nutzer mitgenommen werden.
  • Tische und Stühle sind wie vorgefunden wieder hinzustellen; Aschenbecher bitte leeren und reinigen.
  • Die Beleuchtung ist auszuschalten.
  • Die Räume sind bis zur vereinbarten Schlüsselübergabe besenrein zu verlassen, die Außenanlagen müssen ebenfalls sauber sein.
  • Die Außentür ist 2-fach abzuschließen. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Vereinbarung.
  • Der Nutzer haftet für alle Schäden, die innerhalb der Nutzung (Vortag ab 18.00 Uhr bis Schlüsselrückgabe) im gesamten Heimbereich entstehen.
  • Bei Vertragsabschluss werden 50% der Mietkosten fällig.
  • In den Mietkosten sind enthalten: Nutzung der Räume am Vortag ab 18.00 Uhr (zur Vorbereitung) und vollständige Nutzung der kompletten Küche außer dem Getränkekühlschrank. Weiterhin Toilettenpapier, Papierhandtücher und Reinigungstabs für den Geschirrspüler.
  • Sofern keinerlei Beanstandungen bei Schlüsselrückgabe vorliegen, wird die Kaution abzüglich der Reinigungskosten zurücküberwiesen.
  • Bei Stornierung eines Mietvertrages sind bis zu 6 Wochen vor Miettermin keine Stornokosten fällig, innerhalb der 6-Wochenfrist wird die angezahlte Raummiete einbehalten.
  • Barzahlungen sind nicht möglich. Die Zahlungsmodalitäten sind dem Nutzungsvertrag zu entnehmen.
  • Die Schlüsselrückgabe erfolgt grundsätzlich nach Vereinbarung in den Räumlichkeiten des Vereinsheimes.