Beitragsstruktur
Mit dem monatlichen Grundbeitrag ist jedes Mitglied berechtigt, in allen Abteilungen Sport zu treiben. Zusätzlich zum Grundbeitrag erheben einige Abteilungen/Sportarten einen Sonderbeitrag, der dem Grundbeitrag zuzurechnen ist.
Die Beiträge werden halbjährlich (Ende Januar und Ende Juli) eingezogen. Bei Vereinseintritt im laufenden Jahr, wird der Beitrag anteilig bis zum Halbjahresende eingezogen.
Grundbeitrag pro Monat
Beitragsart | Betrag monatlich |
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Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre | 4,50 € |
Schüler, Studenten, Azubis, Empfänger ALG 2 (mit Nachweis) | 4,50 € |
Erwachsene | 9,50 € |
Familienbeitrag* | 20,00 € |
Erwachsene ab 60 Jahre | 8,00 € |
Fördermitglieder | 8,00 € |
Versicherung Eltern/Kind-Turnen | 1,00 € |
Gesundheit (Krebsnachsorge) | 14,50 € |
Gesundheit (Orthopädie) | 15,50 € |
*Unter Familienbeitrag fallen beide Erziehungsberechtigte und ein oder mehrere Kinder (unter 18 Jahre). Jugendliche ab 18 Jahre müssen unaufgefordert eine Schul-, Ausbildungs- oder Studienbescheinigung einreichen. Bei Nichtvorlage erheben wir den Erwachsenenbeitrag
Sonderbeitrag pro Monat
Beitragsart | Betrag monatlich |
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Badminton | 2,50 € |
Mountainbiking (MTB) | 3,00 € einmalig 20,00 € |
Turnen | 1,00 € |
Turnen Zumba | 2,50 € |
Turnen Jumping | 4,00 € |
Turnen Salsation | 3,50 € |
Linedance | 4,50 € |
Kündigung
Nach §5 der Vereinssatzung endet die Mitgliedschaft durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt kann nur schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Halbjahresende und ist nur in Schriftform gültig.(Mail: info@sg-nv.de oder Sportgemeinschaft Neukirchen-Vluyn, Postfach 10 12 36, 47497 Neukirchen-Vluyn).