Nutzungsregeln

für das Befahren der Vereinsstrecke

Mitgliedern ist das Befahren der Strecken gestattet. Jeds Mitglied hat seinen Mitgliedsausweis mitzuführen. Dritten kann eine Testfahrt gestattet werden. Gastfahrten sind bekannt zu geben. Das Befahren erfolgt auf eigenes Risiko, der Verein übernimmt keine Haftung. Vor dem Befahren der Strecken hat sich jeder über den Streckenzustand selbst zu informieren.

  • Das Tragen eines Helms ist Pflicht (Fullfacehelm)
  • Das Tragen von Protektoren und Handschuhen ist empfohlen
  • Das Mountainbike/Sportgerät ist in einem technisch einwandfreien Zustand
  • Auf der Strecke darf nicht gehalten werden
  • Ein Aufstieg über die Strecken ist verboten
  • Das Fahren abseits der Strecke ist verboten
  • Auf dem Aufstieg darf nur geschoben werden

Rücksichtnahme auf Fußgänger, Reiter und die Tierwelt. Müll wird ordnungsgemäß beseitigt. Im gesamten Streckenbereich besteht Glasverbot. Parken im Zielraum ist nicht erlaubt. Ab 20 Uhr oder bei Eintritt der Dämmerung ist das Befahren der Strecken einzustellen. Unfälle und Schäden auf der Vereinsstrecke sind umgehend dem Verein zu melden. Illegale Veränderungen und Vandalismus an der Strecke werden zur Anzeige gebracht.